Kanzlei Kuhlen

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Medizinrecht

Wir beraten und vertreten im Bereich des Arzt- und Kassenarztrechts Ärzte bei der Praxisübernahme, bei der Gründung von Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften - auch überörtlich -, Praxisgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren), bei Praxisauseinandersetzungen sowie im Zusammenhang mit einer Praxisnachfolge.

Speziell im Bereich des Vertragsarztrechts bzw. Vertragszahnarztrechts vertreten wir Ärzte und Zahnärzte außergerichtlich und gerichtlich bei Richtgrößen- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Honorarstreitigkeiten, Plausibilitätsprüfungen und in Verfahren vor dem Disziplinar- und Zulassungsausschuss bzw. sich daran anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Im ärztlichen Berufsrecht, z.B. bei Fragen zur Approbation zur Weiterbildung oder zur Rechtmäßigkeit einer ärztlichen Werbung sind wir bundesweit beratend und vertretend tätig.

Auch im Bereich des Strafrechts im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit betreuen wir Verfahren z.B. beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tätung, aber auch bei Verfahren wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder des Vorwurfs eines Abrechnungsbetrugs während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und sich anschließenden Gerichtsverfahren.

Schließlich betreuen wir Mandate bei Auseinandersetzungen im Privatliquidationsrecht.

Im Bereich des Arzneimittel- und Apothekenrechts beraten und vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich Hersteller von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten. Auch bei Fragen zu Lebensmitteln, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln sind wir beratend tätig.

Beispielsweise in Fragestellungen zur Zulassung oder zur Planung und Durchführung klinischer Studien stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Auch wettbewerbsrechtliche Fragen (HWG und UWG) sowie solche der Verordnungsfähigkeit einzelner Produkte zu Lasten der GKV, Fragen der Erstattungsfähigkeit durch eine private Krankenversicherung und Regressverfahren werden in diesem Zusammenhang regelmäßig betreut.

Daneben bieten wir die Beratung und Vertretung von Apothekern in den verschiedenen Rechtsgebieten an. Wir betreuen Apotheker in sozialgerichtlichen, straf- und berufsrechtlichen Verfahren.

Schließlich beraten wir Apotheker beim Erwerb, im Rahmen des Betriebs, bei Filialgründungen und beim Verkauf von Apotheken.