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Der Kassenarzt als "Herr" zweier Vertragsarztsitze | 10.10.2012

Die Konstellation ist nicht selten. Zwei Ärzte wollen im niedergelassenen Bereich tätig sein, aber nur einer ist bereit oder in der Lage, das wirtschaftliche Risiko zu tragen. Beiden kann nach den Vorgaben des 5. Sozialgesetzbuchs inzwischen geholfen werden:

Der durch das Versorgungsstrukturgesetz neugeregelte, aber bisher in der Zulassungspraxis noch nicht häufig wahrgenommene § 103 Abs. 4 b Satz 2 SGB V eröffnet Vertragsärzten die Möglichkeit, sich auf einen Vertragsarztsitz eines Kollegen zu bewerben und diesen auch zu übernehmen. Auf diesen Vertragsarztsitz muss aber dann – da ein Vertragsarzt offiziell nicht zwei Sitze gleichzeitig besetzen kann - ein angestellter Arzt des „Übernehmers“ tätig werden.

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http://www.aerzteblatt.de/epaperData/PRAXiS/2012/3/    Seiten 12+13

 

 

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